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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN „ABS Feriencamp“

Anmeldung

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt über das Anmeldeformular per Fax, Post oder persönlicher Abgabe. Mit der Anmeldung wird der Vertrag für den Kunden gegenüber der Jugend:info Niederösterreich, 3100 St. Pölten, Klostergasse 5 (im folgenden „Ferienlagerveranstalter“ genannt) rechtsverbindlich. Nach Erhalt der Anmeldung übersendet der „Ferienlagerveranstalter“ eine Buchungsbestätigung bzw. Rechnung.
Für die interne Bearbeitung werden die Daten der Anmeldung elektronisch gespeichert und können vom Veranstalter in weiterer Folge zur Information über Veranstaltungen, Aktionen sowie Leistungen vom „Ferienlagerveranstalter“ und deren Kooperationspartnern verwendet werden.

Rechnung

Die nach der Buchung zugesandte Rechnung ist unmittelbar nach Rechnungserhalt, bis zum angegebenen Datum ohne Abzug zu begleichen.
Ein Ausbleiben der vom Veranstalter zugesandten Rechnung muss dem „Ferienlagerveranstalter“ innerhalb von 8 Tagen nach erfolgter Anmeldung mitgeteilt werden, da der Erhalt sonst angenommen wird.

Stornobedingungen

Sollte nach Versand der Rechnung kein Zahlungseingang bis zum vorgegebenem Datum bei uns zu verzeichnen sein, gehen wir davon aus, dass dadurch die Anmeldung ungültig wird und der Platz an eine andere Person vergeben werden kann
Alle Rücktritte seitens des Kunden haben schriftlich zu erfolgen unter Angabe des Grundes.
Rücktritt nach erfolgter Zahlung kann nur aus folgenden Gründen akzeptiert werden:
Alle Ereignisse die nicht vorhersehbar bzw. planbar waren, wie zum Beispiel
Krankheit des Teilnehmers (Bestätigung durch einen Arzt), Todesfall in der engen Familie, Unfall ect. (jeweils sind Bestätigungen erforderlich)
In solchen Fällen wird keine Stornogebühr verrechnet
Im Falle eines späten Rücktritts ohne einen der o.a. Gründe ist folgende Stornogebühr des Gesamtpreises der vereinbarten Leistung prompt fällig: 7 bis 4 Tage vor Leistungsbeginn 50%
Ab dem 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn wird die komplette Rechnungssumme verrechnet bzw. einbehalten.

Ersatzteilnehmer/Umbuchung

Es besteht die Möglichkeit statt dem ursprünglich angemeldeten Teilnehmer einen anderen Teilnehmer zu melden der den Kriterien lt. Angebot entspricht.
Die Änderung des Teilnehmers an der Campwoche muss schriftlich bekannt gegeben werden.
Bei Änderung des Teilnehmers behalten wir uns vor, diesen zu akzeptieren.
Umbuchungen auf andere Termine sind nicht möglich
Ausscheiden aus dem Feriencamp während des Leistungszeitraumes
Nicht oder nur zum Teil wahrgenommene Leistungen (auch durch Krankheit) können nicht nachgeholt/rückgerechnet werden. Wenn durch diese Änderung für den „Ferienlagerveranstalter“ Kosten entstehen, werden diese in Rechnung gestellt.

Leistungen

Umfang

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung des „Ferienlagerveranstalters“ verbindlich. (siehe ABS Info 2010) Verschiebungen von Zeitabläufen/Programmänderungen können dem „Ferienlagerveranstalter“ nicht zur Last gelegt werden. Der „Ferienlagerveranstalter“ behält sich vor, in Freizeiteinheiten Sonderprogramme zu veranstalten. (siehe Beschreibung Freizeitaktivitäten)
Des Weiteren behält sich der „Ferienlagerveranstalter“ vor die Inhalte der Übungseinheiten den Bedürfnissen der Gruppe/des Einzelnen anzupassen. Die dadurch entstehenden Veränderungen werden vom Kunden bereits im Vorhinein genehmigt und akzeptiert.
Sollte das Camp und der Aufenthalt wegen höherer Gewalt (Naturereignisse, Streiks u.ä.) nicht programmgemäß verlaufen, bestehen keine Ersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter.Die Kosten eines dadurch verursachten längeren Aufenthalts am Kursort sowie Kosten aufgrund einer längeren Fahrtzeit gehen zu Lasten des Kunden.

Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen ab dem 13. Lebensjahr. Die Altersgrenze ist an das Programm gebunden und bei der Leistungsbeschreibung angeführt.
Voraussetzung für die Teilnahme ist der vollständig beglichene Kursbeitrag.

Mindestteilnehmerzahl

Wir behalten uns das Recht vor, Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen (nicht erfüllte Mindestteilnehmerzahl) abzusagen. Bereits bezahltes Entgelt wird in diesem Fall rückerstattet.
Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz

Abbruch

Sollte der Aufenthalt von einem Teilnehmer frühzeitig abgebrochen werden (Krankheit, disziplinäre Gründe, Heimweh) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits bezahlten Kurskosten.

Reklamation

Wir setzen alles daran, den Aufenthalt für die Teilnehmer als unvergessliches, positives Erlebnis zu gestalten. Sollten dennoch etwaige Mängel oder Unzufriedenheit auftreten, ist dies unmittelbar nach Feststellung dem „Ferienlagerveranstalter“(Campmitarbeiter jedweder Art) mitzuteilen. Im Nachhinein reklamierte Mängel können nicht berücksichtigt werden.

Haftung

TeilnehmerDie Teilnahme an den Camps erfolgt auf eigene Gefahr.
Der „Ferienlagerveranstalter“ haftet für keinerlei Schäden oder Verletzungen, die der Teilnehmer/die Teilnehmerin während oder außerhalb des Kurses, auf dem Gelände und außerhalb desselben, in seinem Vermögen oder an seinem Körper erleidet.Der „Ferienlagerveranstalter“ empfiehlt, keine Gegenstände besonderen Wertes mitzunehmen. Er haftet nicht für Gegenstände, die im Rahmen des Camps abhanden kommen, verloren oder gestohlen werden. Der „Ferienlagerveranstalter“ übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände jeder Art.
Der „Ferienlagerveranstalter“ behält sich vor, TeilnehmerInnen wegen eines Vergehens gegen Verhaltensregeln und die Campordnung abzumahnen und bei fortgesetzter Widersetzlichkeit, mutwilliger Sachbeschädigung, Straftaten u.ä. vom Kurs auszuschließen bzw. nach Hause zu schicken.
Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin ist vom Erziehungsberechtigten oder einer nominierten Person vom Kursort abzuholen oder tritt die Heimreise auf Verantwortung des Erziehungsberechtigten selbständig an. Alle dadurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Erziehungsberechtigten.

Gesundheit

TeilnehmerInnen mit schweren behandlungspflichtigen Organleiden, psychischen Störungen und Krankheiten des Nervensystems, ansteckenden Krankheiten sowie körperliche und geistige Beeinträchtigungen, haben dies dem „Ferienlagerveranstalter“ bereits bei der Anmeldung mitzuteilen.
Wir behalten uns vor, einen Teilnehmer/eine Teilnehmerin aus organisatorischen Gründen zurückzuweisen, wenn bereits nach Beschreibung des Leidens davon auszugehen ist, dass durch die Örtlichkeit bzw. den Ablauf des Camps davon auszugehen ist, dass der Ablauf der Woche schwer behindert/gestört werden würde, oder eine zusätzliche Aufsichts-/Betreuungsperson notwendig wäre.

Unfallversicherung/Schäden

Der Abschluss einer Unfallversicherung ist Sache des Kunden. Die erziehungsberechtigte Person haftet für Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht werden. Ohne schriftliche Information an den „Ferienlagerveranstalter“ sind alle TeilnehmerInnen an allen von der Campleitung organisierten Veranstaltungen zugelassen. Dies gilt auch für Transporte, Ausflüge, sportliche Anlässe und Aktivitäten, sowie das Abschlussprogramm.
Der „Ferienlagerveranstalter“ haftet für keinerlei Schäden oder Verletzungen, die der Kursteilnehmer während oder außerhalb des Kurses auf dem Gelände oder außerhalb dessen, in seinem Vermögen oder an seinem Körper erleidet.

Bilder

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die von Kursteilnehmern im Laufe des Camps gemachten Foto- und Filmaufnahmen unentgeltlich zur Eigenwerbung zu verwenden.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand ist St.Pölten vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle einer ungültigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichem Zweck möglichst nahe kommende Regelung als vereinbart. Aus dem Umstand, dass wir einzelne oder alle der uns entstehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.

Ferienlagerveranstalter

Jugend:info Niederösterreich im März 2010